Jahresabschluss und Steuerdeklaration

Unternehmensabschlüsse

Gesetzlich gefordert
Der Jahresabschluss ist der gesetzlich geforderte rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres für beispielsweise Kapitalgesellschaften und Kaufleuten, die gewisse Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten. Der steuerrechtliche Jahresabschluss dient als steuerliche Bemessungsgrundlage für die steuererhebenden Institutionen. Zudem erfüllt der handelsrechtliche Jahresabschluss die Buchführungspflicht der Kaufleute nach Handelsgesetzbuch (HGB).

Nutzen für den Mandanten
Der Jahresabschluss dient nicht nur den steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten, sondern gibt Ihnen als Unternehmer Aufschluss über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens im vergangenen Jahr.

Gesetzlich gefordert
Die EÜR ist der gesetzlich geforderte rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres von kleinen Betrieben und Freiberuflern. Die EÜR dient als steuerliche Bemessungsgrundlage für die Finanzverwaltung.

Nutzen für den Mandanten
Die EÜR dient nicht nur den steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten, sondern gibt Ihnen als Unternehmer Aufschluss über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens im vergangenen Jahr.

Unternehmenssteuererklärungen

Gesetzlich gefordert
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen (Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, etc.)), Genossenschaften und eingetragenen Vereine. Die Körperschaftsteuererklärung ist damit die Deklaration des zu versteuernden Einkommens der juristischen Person.

Gesetzlich gefordert
Die Umsatzsteuer wird auf allen Stufen der Wertschöpfung erhoben. Sie wird zwar schlussendlich alleine vom Endverbraucher getragen, muss jedoch stufenweise von den Unternehmen der Wertschöpfungskette abgeführt werden. Deshalb ist es gesetzlich gefordert, dass alle umsatzsteuererhebenden Betriebe die Höhe der Umsatzsteuer und Vorsteuer ermitteln und in der Umsatzsteuererklärung deklarieren.

Gesetzlich gefordert
Ein Gewerbetrieb ist jede wirtschaftliche Tätigkeit (ausgenommen landwirtschaftliche und freiberufliche Tätigkeiten), die sowohl auf eigene Verantwortung und Rechnung als auch mit Wiederholungs- und Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Mit der Gewerbesteuererklärung wird der zu versteuernde Gewerbeertrag ermittelt und deklariert.

Private Steuererklärungen

Gesetzlich gefordert
Erbschaftsteuer fällt auf den Erwerb von Vermögen von Todes wegen an, Schenkungssteuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung. Die Pflicht zur Deklaration dieser Steuerarten gilt für den Erben schon bei Kleinstbeträgen.

Nur in Verbindung mit vorhandenem Unternehmen

Zusatzleistungen

Nutzen für den Mandanten
Die von der Finanzverwaltung oder der Kommune festgelegte Besteuerung geht dem Unternehmer als Bescheid zu. Unsere Mitarbeiter prüfen Ihre Bescheide auf Richtigkeit und legen in Absprache mit Ihnen Einspruch ein. Da die Bescheide nicht selten fehlerhaft oder angegebene Sachverhalte strittig sind, dient Ihnen die Prüfung der Bescheide im Hinblick auf eine gerechtfertigte Besteuerung.

Nutzen für den Mandanten
Eine steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Prüfung kommt von Zeit zu Zeit auf jeden Unternehmer zu und kann neben Geld und Zeit auch Nerven kosten. Wir bieten Ihnen fachliche Betreuung in jeder Phase der Prüfung und stellen Räumlichkeiten zur Prüfung in unserem Haus zur Verfügung.

Nutzen für den Mandanten
Unser Ziel ist es, dass Sie Ihre Zahlen verstehen und diese Nutzen können. Deshalb bereiten wir für Sie Ihren rechnerischen Abschluss des Geschäftsjahres in Form einer aussagekräftigen Präsentation auf und geben Ihnen so viel Raum für Fragen, wie Sie benötigen.

Jahresabschluss und Steuerdeklaration

Unternehmens-abschlüsse

Gesetzlich gefordert
Der Jahresabschluss ist der gesetzlich geforderte rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres für beispielsweise Kapitalgesellschaften und Kaufleuten, die gewisse Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten. Der steuerrechtliche Jahresabschluss dient als steuerliche Bemessungsgrundlage für die steuererhebenden Institutionen. Zudem erfüllt der handelsrechtliche Jahresabschluss die Buchführungspflicht der Kaufleute nach Handelsgesetzbuch (HGB).

Nutzen für den Mandanten
Der Jahresabschluss dient nicht nur den steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten, sondern gibt Ihnen als Unternehmer Aufschluss über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens im vergangenen Jahr.

Gesetzlich gefordert
Die EÜR ist der gesetzlich geforderte rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres von kleinen Betrieben und Freiberuflern. Die EÜR dient als steuerliche Bemessungsgrundlage für die Finanzverwaltung.

Nutzen für den Mandanten
Die EÜR dient nicht nur den steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten, sondern gibt Ihnen als Unternehmer Aufschluss über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens im vergangenen Jahr.

Unternehmens-steuererklärungen

Gesetzlich gefordert
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen (Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, etc.)), Genossenschaften und eingetragenen Vereine. Die Körperschaftsteuererklärung ist damit die Deklaration des zu versteuernden Einkommens der juristischen Person.

Gesetzlich gefordert
Die Umsatzsteuer wird auf allen Stufen der Wertschöpfung erhoben. Sie wird zwar schlussendlich alleine vom Endverbraucher getragen, muss jedoch stufenweise von den Unternehmen der Wertschöpfungskette abgeführt werden. Deshalb ist es gesetzlich gefordert, dass alle umsatzsteuererhebenden Betriebe die Höhe der Umsatzsteuer und Vorsteuer ermitteln und in der Umsatzsteuererklärung deklarieren.

Gesetzlich gefordert
Ein Gewerbetrieb ist jede wirtschaftliche Tätigkeit (ausgenommen landwirtschaftliche und freiberufliche Tätigkeiten), die sowohl auf eigene Verantwortung und Rechnung als auch mit Wiederholungs- und Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Mit der Gewerbesteuererklärung wird der zu versteuernde Gewerbeertrag ermittelt und deklariert.

Private Steuererklärungen

Gesetzlich gefordert
Erbschaftsteuer fällt auf den Erwerb von Vermögen von Todes wegen an, Schenkungssteuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung. Die Pflicht zur Deklaration dieser Steuerarten gilt für den Erben schon bei Kleinstbeträgen.

Nur in Verbindung mit vorhandenem Unternehmen

Zusatzleistungen

Nutzen für den Mandanten
Die von der Finanzverwaltung oder der Kommune festgelegte Besteuerung geht dem Unternehmer als Bescheid zu. Unsere Mitarbeiter prüfen Ihre Bescheide auf Richtigkeit und legen in Absprache mit Ihnen Einspruch ein. Da die Bescheide nicht selten fehlerhaft oder angegebene Sachverhalte strittig sind, dient Ihnen die Prüfung der Bescheide im Hinblick auf eine gerechtfertigte Besteuerung.

Nutzen für den Mandanten
Eine steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Prüfung kommt von Zeit zu Zeit auf jeden Unternehmer zu und kann neben Geld und Zeit auch Nerven kosten. Wir bieten Ihnen fachliche Betreuung in jeder Phase der Prüfung und stellen Räumlichkeiten zur Prüfung in unserem Haus zur Verfügung.

Nutzen für den Mandanten
Unser Ziel ist es, dass Sie Ihre Zahlen verstehen und diese Nutzen können. Deshalb bereiten wir für Sie Ihren rechnerischen Abschluss des Geschäftsjahres in Form einer aussagekräftigen Präsentation auf und geben Ihnen so viel Raum für Fragen, wie Sie benötigen.



Rechnungswesen

Finanzbuchführung

Gesetzlich gefordert
Eine Finanzbuchhaltung ist die chronologische und sachlich-geordnete Darstellung der betrieblichen Vorgänge (Zahlenwerte) und stellt die Grundlage des Jahresabschlusses/Einnahmen-Überschuss-Rechners dar.

Nutzen für den Mandanten
Gerne übernehmen wir für Sie die ordnungsgemäße und auf den neuesten Rechtsprechungsstandards basierende Buchführung und ermöglichen Ihnen somit die Konzentration auf Ihr Kerngeschäft. Außerdem bieten Ihnen die monatlichen Auswertungen ein Steuerungstool für Ihre unternehmerische Tätigkeit. Unsere Buchführungskräfte sind für Sie alltägliche Ansprechpartner zu Fragen rund um buchhalterische Themen, wie beispielsweise die Rechnungstellung und Umsatzsteuerthematiken.

Gesetzlich gefordert
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die monatliche/vierteljährliche/jährliche Meldung der Differenzen zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer an das Finanzamt.

Nutzen für den Mandanten
Die Digitalisierung schreitet voran und auch wir bieten Ihnen an, uns Ihre Buchhaltung digital zukommen zu lassen.

Vorteile für Sie sind

  • die digitale, revisionssichere Ablage von Belegen und der Verbleib der Originalbelege im Unternehmen
  • unkomplizierte Verwaltung der Rechnungseingänge und -ausgänge
  • aussagekräftige und differenzierte Auswertungen durch zeitnahe Verbuchung
  • sicherer Austausch von Belegen, Dokumenten und Auswertungen über die zertifizierte DATEVCloud.

Lohnbuchführung

Gesetzlich gefordert
Eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung auf Basis des umfangreichen und sich ständig ändernden Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts ist gesetzlich verpflichtend.

Nutzen für den Mandanten
Die Übernahme von allen Tätigkeiten rund um den Lohn – wie die Abrechnung, Meldungen oder der Kontakt zu Behörden – durch die Steuerberater Blaskowitz ermöglicht Ihnen die Konzentration auf Ihr Kerngeschäft. Zudem haben Sie durch unsere Lohnsachbearbeiter einen Ansprechpartner auch in alltäglichen und besonderen Personalfragen zur Seite.

Nutzen für den Mandanten
Gerne beraten wir Sie zu Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Löhne. Die Gestaltung des Lohns kann nicht nur zu mehr Netto für den Mitarbeiter führen, sondern auch für den Unternehmer eine Abgabenersparnis darstellen. Auch im Kampf um Fachkräfte kann die Lohnoptimierung einen Wettbewerbsvorteil darstellen.

Rechnungswesen

Finanzbuchführung

Gesetzlich gefordert
Eine Finanzbuchhaltung ist die chronologische und sachlich-geordnete Darstellung der betrieblichen Vorgänge (Zahlenwerte) und stellt die Grundlage des Jahresabschlusses/Einnahmen-Überschuss-Rechners dar.

Nutzen für den Mandanten
Gerne übernehmen wir für Sie die ordnungsgemäße und auf den neuesten Rechtsprechungsstandards basierende Buchführung und ermöglichen Ihnen somit die Konzentration auf Ihr Kerngeschäft. Außerdem bieten Ihnen die monatlichen Auswertungen ein Steuerungstool für Ihre unternehmerische Tätigkeit. Unsere Buchführungskräfte sind für Sie alltägliche Ansprechpartner zu Fragen rund um buchhalterische Themen, wie beispielsweise die Rechnungstellung und Umsatzsteuerthematiken.

Gesetzlich gefordert
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die monatliche/vierteljährliche/jährliche Meldung der Differenzen zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer an das Finanzamt.

Nutzen für den Mandanten
Die Digitalisierung schreitet voran und auch wir bieten Ihnen an, uns Ihre Buchhaltung digital zukommen zu lassen.

Vorteile für Sie sind

  • die digitale, revisionssichere Ablage von Belegen und der Verbleib der Originalbelege im Unternehmen
  • unkomplizierte Verwaltung der Rechnungseingänge und -ausgänge
  • aussagekräftige und differenzierte Auswertungen durch zeitnahe Verbuchung
  • sicherer Austausch von Belegen, Dokumenten und Auswertungen über die zertifizierte DATEVCloud.

Lohnbuchführung

Gesetzlich gefordert
Eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung auf Basis des umfangreichen und sich ständig ändernden Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts ist gesetzlich verpflichtend.

Nutzen für den Mandanten
Die Übernahme von allen Tätigkeiten rund um den Lohn – wie die Abrechnung, Meldungen oder der Kontakt zu Behörden – durch die Steuerberater Blaskowitz ermöglicht Ihnen die Konzentration auf Ihr Kerngeschäft. Zudem haben Sie durch unsere Lohnsachbearbeiter einen Ansprechpartner auch in alltäglichen und besonderen Personalfragen zur Seite.

Nutzen für den Mandanten
Gerne beraten wir Sie zu Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Löhne. Die Gestaltung des Lohns kann nicht nur zu mehr Netto für den Mitarbeiter führen, sondern auch für den Unternehmer eine Abgabenersparnis darstellen. Auch im Kampf um Fachkräfte kann die Lohnoptimierung einen Wettbewerbsvorteil darstellen.



Betriebswirtschaftliche und steuerliche Gestaltungsberatung

Gestaltungsberatung

Nutzen für den Mandanten
Die Aufnahme eines Kredites kann manchmal notwendig und betriebswirtschaftlich sinnvoll sein. Wir beraten Sie aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht im Hinblick auf Kreditvorhaben. Zudem versorgen wir Sie mit Unterlagen für die Kreditverhandlung und unterstützen Sie auf Wunsch auch persönlich bei dieser.

Nutzen für den Mandanten
Investitionen im privaten oder betriebswirtschaftlichen Bereich sollten bedacht getätigt werden. Wir helfen Ihnen insbesondere, hochpreisige Investitionen betriebswirtschaftlich und steuerlich optimal zu gestalten.

Nutzen für den Mandanten
Neben einer juristischen Prüfung von Verträgen kann eine steuerliche Prüfung von betrieblichen, aber auch privaten Verträgen erforderlich sein, um die damit verbundene Steuerlast zu optimieren bzw. zu reduzieren.

Nutzen für den Mandanten
Unternehmen in Krisenzeiten oder Insolvenznähe bieten wir eine helfende Hand. Mit dem Ziel den Unternehmenserfolg nachhaltig wiederherzustellen, beraten wir Sie im Hinblick auf betriebswirtschaftliche sowie steuerliche Stellschrauben. In Zusammenarbeit mit unseren juristischen Kooperationspartnern können wir Ihnen eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten.

Betriebswirtschaftliche und steuerliche Gestaltungsberatung

Gestaltungsberatung

Nutzen für den Mandanten
Die Aufnahme eines Kredites kann manchmal notwendig und betriebswirtschaftlich sinnvoll sein. Wir beraten Sie aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht im Hinblick auf Kreditvorhaben. Zudem versorgen wir Sie mit Unterlagen für die Kreditverhandlung und unterstützen Sie auf Wunsch auch persönlich bei dieser.

Nutzen für den Mandanten
Investitionen im privaten oder betriebswirtschaftlichen Bereich sollten bedacht getätigt werden. Wir helfen Ihnen insbesondere, hochpreisige Investitionen betriebswirtschaftlich und steuerlich optimal zu gestalten.

Nutzen für den Mandanten
Neben einer juristischen Prüfung von Verträgen kann eine steuerliche Prüfung von betrieblichen, aber auch privaten Verträgen erforderlich sein, um die damit verbundene Steuerlast zu optimieren bzw. zu reduzieren.

Nutzen für den Mandanten
Unternehmen in Krisenzeiten oder Insolvenznähe bieten wir eine helfende Hand. Mit dem Ziel den Unternehmenserfolg nachhaltig wiederherzustellen, beraten wir Sie im Hinblick auf betriebswirtschaftliche sowie steuerliche Stellschrauben. In Zusammenarbeit mit unseren juristischen Kooperationspartnern können wir Ihnen eine ganzheitliche Betreuung gewährleisten.

Sollten Sie keine passende Leistung für Ihr Anliegen gefunden haben, dann kontaktieren Sie uns gerne.
Wir sind immer auf der Suche nach neuen Leistungsfeldern, um unsere Mandanten bei aktuellen Sachverhalten zu unterstützen.

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